Stand: 15. Januar 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hydrotechnik Lübeck GmbH
1. Geltungsbereich, Vorrang besonderer Regelungen
Die in einem Angebot der Hydrotechnik Lübeck GmbH ausdrücklich genannten Vertragsbedingungen oder besonderen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beide Regelwerke gelten ergänzend nebeneinander. Im Falle von Widersprüchen oder Regelungslücken gehen die im Angebot oder in den besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Regelungen vor.
2. Angebote, Vertragsschluss
Alle Angebote der Hydrotechnik Lübeck GmbH sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder in Textform abgegebener Auftragsbestätigung der Hydrotechnik Lübeck GmbH zustande. Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliches Angebot, das die Hydrotechnik Lübeck GmbH innerhalb angemessener Frist annehmen kann.
3. Preise, Angebotsbindung
Die in Angeboten genannten Preise sind vier Wochen ab Angebotsdatum gültig, sofern nicht im Angebot oder in den besonderen Vertragsbedingungen ausdrücklich eine abweichende Bindungsfrist vereinbart ist.
4. Vergütung, Kostenvoranschläge
Sofern nicht ausdrücklich ein anderes Vergütungssystem vereinbart wurde, gelten die im Angebot genannten Preise als Pauschalvergütung. Die Hydrotechnik Lübeck GmbH ist berechtigt, Kostenvoranschläge gesondert in Rechnung zu stellen, soweit diese für die Erbringung der Leistungen, die Durchführung der Arbeiten oder sonstige mit dem Vertragsgegenstand zusammenhängende Tätigkeiten erforderlich sind.
5. Haftung
Die Hydrotechnik Lübeck GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus abgegebenen Garantien, bleiben unberührt.
6. Haftung von Erfüllungsgehilfen
Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der Hydrotechnik Lübeck GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
7. Gewährleistung, Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, zwei (2) Jahre nach Abnahme des Werkes, Erbringung der Dienstleistung oder Lieferung der Kaufsache, sofern nicht zwingend gesetzlich längere Fristen gelten.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form gemäß § 126a BGB. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
9. Lieferung
Die nachstehende Regelung gilt ausschließlich für Lieferungen von Produkten der Hydrotechnik Lübeck GmbH. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe an den Transporteur bzw. beim Verlassen der Werkstatt auf den Auftraggeber über, sofern die Produkte zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß hergestellt sind; die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Soweit im Einzelvertrag keine abweichenden Lieferbedingungen vereinbart wurden, gelten INCOTERMS® 2020 der International Chamber of Commerce (ICC) als Standardregelung für Lieferort, Kostentragung und Gefahrübergang.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, sofern seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, soweit gesetzlich zulässig.
11. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Liegt der Rücktrittsgrund im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, ist dieser verpflichtet, sämtliche der Hydrotechnik Lübeck GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrag bereits entstandenen Kosten, Aufwendungen und erbrachten Leistungen zu erstatten. Dies gilt insbesondere für vorbereitende Arbeiten, Materialbestellungen und Planungsleistungen.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit gesetzlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Zuständigkeitsvorschriften bleiben unberührt.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzrichtlinie der Hydrotechnik Lübeck GmbH. Die jeweils aktuelle Datenschutzrichtlinie ist jederzeit auf der Website:
https://www.hydrotechnik-luebeck.de/datenschutz/ abrufbar.