Ein Artikel der Pressestelle Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Hamburg, 13.10.2014. Die Auswertung der im Jahr 2014 durchgeführten Messungen des Unterwasserschalls während der Bauarbeiten von Offshore-Windparks hat gezeigt, dass der Grenzwert des BSH zum Schutz des Schweinswals nahezu verlässlich eingehalten werden kann.

„Wir haben bei der Reduktion von Lärmwerten beim Bau von Offshore-Windparks spürbare Fortschritte zu verzeichnen. Es ist beeindruckend, was die Kreativität von Ingenieuren zu Wege gebracht hat und welche innovativen Lösungen zur Schallminderung in den letzten Jahren entwickelt werden konnten“ betonte die Präsidentin des BSH, Monika Breuch-Moritz.

Seit Beginn des Baus des Testfeldes für Offshore-Windenergie „alpha ventus“ 2009 werden Schallminderungssysteme erforscht, entwickelt und mittlerweile seriell bei jeder Installation in Offshore-Bauvorhaben eingesetzt. Die Umsetzung wird durch Maßgaben begleitet, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) erarbeitet und festgelegt werden.

Der Einsatz von Schallminderungssystemen beim Bau von Offshore-Windanlagen ist notwendig, um vor allem die sensiblen Schweinswale vor Schädigungen durch den Rammschall zu schützen. Die Diskussion zeigte aber auch, dass weiterer Forschungsbedarf zu den Reaktionen der Schweinswale besteht.

Der aktuelle Stand der technischen Entwicklung wurde am 09.10.2014 im Rahmen des Workshops „Aktuelle Erkenntnisse aus der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)“ diskutiert, zu dem das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eingeladen hatte. Rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Behörden, Verbänden, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen informierten sich über den erreichten Stand der Entwicklungen bei Schallschutzmaßnahmen und erörterten weitere Forschungs- und Entwicklungsfelder.

Das BSH ist für die Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Offshore Windparks und Netzanbindungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zuständig. Es überwacht die Schallschutzmaßnahmen in der Bauphase von Offshore-Vorhaben.

Das BSH ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime Wirtschaft unterstützt, Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung fördert, Kontinuität von Messungen gewährleistet und über den Zustand von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt.

Das BSH mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Für Rückfragen: Susanne Kehrhahn-Eyrich, Pressesprecherin (BSH), Tel.: 040/3190 – 1010, Mobil: 0151/11 58 85 74